Feststellungsprüfung

Die Feststellungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache

Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (=Abitur) setzt voraus, dass Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erworben wurden. Wenn Sie bereits über solche Kenntnisse verfügen, also beispielsweise eine Muttersprache, die nicht Deutsch oder Englisch ist, sprechen, können Sie diese in der so genannten Feststellungsprüfung nachweisen.
Diese Prüfung ist schriftlich und wird einmal in jedem Schuljahr durchgeführt. Die Aufgaben werden zentral vom Regierungspräsidium gestellt. Die Termine legt ebenfalls das Regierungspräsidium fest. Durchgeführt wird die Prüfung dezentral an den einzelnen Abendgymnasien. Bei der Prüfung darf ein einsprachiges Wörterbuch in der jeweiligen Sprache benutzt werden.

Die nächste Feststellungsprüfung findet im Februar 2024 statt.

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